Arbeitsrecht
Die langjährige Erfahrung der Kanzlei beim Lösen verschiedener Fragen aus dem Bereich Arbeitsrecht – sowohl im Zusammenhang mit Tarifbeschäftigung als auch auf individueller Rechtsbasis, ermöglicht es uns, unseren Kunden Lösungen anzubieten, die am besten ihren Interessen und Bedürfnissen entsprechen und auch in der Praxis am besten umsetzbar sind.
Wir beraten Geschäftsführer und Mitarbeiter in Angelegenheiten der Regelungen zur Festlegung von Löhnen, materiellen Haftung, fertigen und bewerten Arbeitsverträge, Mietverträge von Mitarbeitern, Statuten, Vertraulichkeits- und Wettbewerbsvereinbarungen sowie andere Dokumente, vertreten Kunden vor Gericht, in Streits zum Thema individuelles und tarifgebundenes Arbeitsrecht.
Wir erbringen die nachstehenden Dienstleistungen:
- Ausfertigung von Entwürfen für Arbeitsverträge auf Tarifbasis;
- Juristische Bewertung von Arbeitsverträgen auf Tarifbasis;
- Ausfertigung von Verträgen zur Bewahrung von Geschäftsgeheimnissen;
- Ausfertigung von Verträgen zur Erstattung von Trainingskosten;
- Ausfertigung von Verträgen zum Wettbewerbsverbot;
- Ausfertigung von unternehmensinternen Dokumenten zur Ordnung, Stellenbeschreibungen, Bestimmungen, Vorschriften zum Arbeitsschutz;
- Ausfertigung von Verordnungsentwürfen (zu Disziplinarstrafen; Entlassung, Bildung der Kommission zur Erörterung von Konflikten bei der Arbeit u.a.);
- Ausfertigung weiterer mit einem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehender Dokumente;
- Beratung zu Abschluss, Ausführung, Änderung und Auflösung individueller oder tarifgebundener Arbeitsverträge, zu Angelegenheiten der Rückkehr an den Arbeitsplatz, zu Arbeitszeit und Freizeit, Dienstreisen, Gehalt, Anwendung von Disziplinar- und materiellen Maßnahmen, Entschädigung des Arbeitgebers für Sachschäden, Entschädigung des Arbeitnehmers für die Schädigung seiner Gesundheit und zu anderen Angelegenheiten wie der Zeit- und Leiharbeit;
- Gründung von Betriebsräten, Beratung und Informierung der Mitarbeiter;
- Beratung zur Einstellung von Ausländern (Bürger von EU-Mitgliedstaaten und Drittländern), Hilfe bei der Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen;
- Vertretung von Kunden bei Verhandlungen mit Parteien, staatlichen Institutionen sowie vor Gerichten aller Instanzen.