Das Transportrecht ist das Kerngebiet, auf welches sich die Kanzlei seit dem Jahr 2000 spezialisiert hat. Unter Berufung auf die beste Praxis bieten wir unseren Kunden komplexe Dienstleistungen im Bereich Transportrecht, im Zusammenhang mit der Frachtbeförderung auf der Straße, dem Meer, in der Luft und auf der Schiene.
Wir vertreten auch Mandanten vor Gericht oder beim Schiedsgericht, beraten, erstellen Verträge, Prozessdokumente und andere juristische Dokumente.
Wir erbringen die nachstehenden Dienstleistungen:
- Erstellung von Verträgen(Aufträgen) zur Frachtbeförderung;
- Erstellung von internationalen und lokalen Logistikverträgen, Speditions-, Verlade-, Agentur-, Lagerungs- und anderen Verträgen;
- Erstellung von Anspruchserklärungen, Reklamationen, Frachtübergabeprotokollen und anderen notwendigen Dokumenten;
- Erstellung von Anleitungen für den Frachtbeförderer und von Dokumenten, welche die Übernahme der Fracht zur Beförderung regeln;
- Beratung zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit lokaler und internationaler Frachtbeförderung, unter Erstellung internationaler Frachtbeförderungsverträge gemäß der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR), juristischer Gutachten zur Anwendung der Haftpflicht der Frachtbeförderer, der Aufteilung der Haftung, der Haftung des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber (Frachtbeförderer), Beschlagnahmung der Fracht, Möglichkeiten des Spediteurs auf Regressansprüche, Einhaltung der von den Beteiligten an der Frachtbeförderung übernommenen Verpflichtungen, versicherungsrechtliche Streitfälle;
- Vertretung von Frachtbeförderern, Spediteuren, Agenten, Kommissionären, Frachtversendern sowie -empfängern vor Gericht und in Beziehungen mit Drittpersonen;
- Vertretung von Wirtschaftseinheiten, die an der Frachtbeförderung beteiligt sind, vor Gericht (wegen Zahlungen gemäß Frachtversicherungs- oder Haftpflichtversicherungsvertrag des Frachtführers sowie den Vorschriften, in Versicherungsstreits, bei der Beitreibung des während der Beförderung entstandenen oder mit der Frachtbeförderung in Zusammenhang stehenden Schadens);
- Vertretung in Verfahren zu Entschädigungen für Verlust, Beschädigung oder verspätete Lieferung der Fracht, deren Beschlagnahmung, zur Übergabe der Fracht an den Empfänger.
Erfahrung:
- Wir haben eine internationale Gruppe von Logistikunternehmen zu rechtlichen Beziehungen des Speditionswesens beraten, Entwürfe für einen Frachtspeditionsvertrag erstellt, eine juristische Bewertung der zur Unterzeichnung geplanten Frachttransport- und Speditionsverträge durchgeführt sowie Beratungen zum Unternehmensrecht erbracht.
- Wir haben litauische Transportunternehmen sowie die Spedition „Lisco Gloria“ die bei einem Brand auf einer Fähre Fracht und Kraftfahrzeuge verloren hat zur Haftung des Frachtbeförderers auf dem Seeweg, zur Anwendung des Instituts der allgemeinen Havarie, zur Erklärung der Forderungen an den vom Frachtbeförderer gebildeten Fonds mit beschränkter Haftung sowie zur Haftung der Frachtbeförderer auf dem Landweg gegenüber den Frachtversendern beraten.
- Wir haben Beratungsdienstleistungen zur Gewährung des Lohns für die Frachtbeförderung seitens des Auftraggebers (Absenders) erbracht und die Prozessdokumente für die entsprechenden Verfahren aufgesetzt.
- Wir haben ein Unternehmen, dass sich mit komplexen Eisenbahn-Transportlösungen befasst, zur Organisierung der technischen Wartung der Warenbeförderungswagons beraten und einen Vertragsentwurf für die Dienstleistungen zur Organisierung der technischen Wartung von Warenwagons ausgearbeitet.
- Wir haben erfolgreich die Interessen einer litauischen Spedition als Teil eine der größten Logistikgruppen Europas in einem Rechtsstreit mit einem polnischen Frachtbeförderer zur Entschädigung für die Verluste des Mandanten durch den Verlust eines Teils der Fracht durch den Frachtbeförderer vertreten.
- Wir haben erfolgreich die Interessen eines Frachtbeförderers in einem Rechtsstreit mit einer Spedition bezüglich einer Klage zur Anerkennung des Frachtbeförderungsvertrags als ungültig vertreten. Nach Abweisung der Klage zur Anerkennung des Frachtbeförderungsvertrags als ungültig wurde zu Gunsten des Mandanten die Schuld in Höhe von 17.000 LTL gewährt und beigetrieben.
- Wir haben eine Gruppe von Speditionsunternehmen in Litauen zur Haftung des Spediteurs im Fall des Verlustes einer Fracht im Wert von 100.000 US-Dollar beraten, haben die juristische Prüfung der Speditionsverträge (Transport auf der Schiene und auf der Straße) durchgeführt.
- Wir haben eines der führenden Transportunternehmen Litauens bezüglich der Position in einem Rechtsstreit im Vereinigten Königreich beraten (zur Möglichkeit, in der verhandelten Rechtssache gemäß CMR-Konvention die beschränkte Haftung des Frachtbeförderers anzuwenden, die Forderungen des Frachtversenders zur für die abhandengekommene Ware entrichteten Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuer anzufechten), als auf Grund eines Diebstals eine Fracht mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren abhanden kam (Forderungen gegen den Frachtbeförderer im Wert von ca. 2,5 Mio. LTL).
- Wir haben erfolgreich die Interessen einer Spedition und eines Frachtempfängers – Unternehmen aus Russland – gegen ein litauisches Versicherungsunternehmen vertreten, wobei es um die Auszahlung der Versicherungssumme für eine verlorene Fracht im Wert von 83.406,00 US-Dollar ging.