Familien- und Erbrecht

Wir beraten Kunden in allen Angelegenheiten des Familienrechts.

Familien- und Erbrecht

Wir bieten dem unseren Kunden Hilfe in rechtlichen und finanziellen Fragen, bei Eheschließung, geben Ratschläge zu Abschluss und Registrierung von Eheverträgen, zur Vermögensaufteilung, erstellen Scheidungsdokumente, analysieren Scheidungsverträge, vertreten Mandanten in Verfahren zur Ehescheidung, zur Gewährung des gegenseitigen Unterhalts der Ehegatten, zur Aufteilung des Miteigentums, zur Festlegung des Wohnsitzes der Kinder, zur Gewährung des Unterhalts für die Kinder und in anderen Rechtssachen. Wir bieten Beratung zu allen Erbschaftsangelegenheiten.

Wir erbringen die nachstehenden Dienstleistungen:

  • Beratung zu Eheschließung, Ermittlung des Vermögensrechtsstatus des Ehegatten, Abschluss, Erfüllung und Änderung von Eheverträgen, Ehescheidung, Anerkennung der Ehe als ungültig, Vermögens und Nichtvermögensrechte der Ehegatten, gegenseitiger Unterhalt der Ehegatten und der Kinder sowie zu Adoption;
  • Beratung zu Schutz, Verwaltung und Aufteilung geerbten Vermögens, Anfechtung des Testaments, des Erbschaftsscheins und zu anderen aus dem Erbrecht erwachsenen Angelegenheiten;
  • Aufsetzung von Eheverträgen, Separationsverträgen, Verträgen zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens, Verträgen über die rechtlichen Folgen der Ehescheidung und deren Bewertung;
  • Beantragung von Gerichtsgenehmigungen (Antritt der Erbschaft, Übergabe des Vermögens);
  • Erstellung von Prozessdokumenten und anderen Dokumenten (Klageschriften, Anträge);
  • Vertretung vor Gericht bei der Ehescheidung, der Aufteilung des Ehevermögens, der Festlegung des Wohnsitzes des Kindes, der Gewährung, Erhöhung oder Minderung des Unterhalts für die Kinder (Alimente), Gewährung des Unterhalts des Ehegatten, des moralischen Schadensersatzes, Festlegung des Vormundschafts- und Sorgerechts, bei der Ermittlung oder Abstreitung der Vaterschaft, der Herkunft des Kindes, in Adoptionsverfahren.
Erfahrung:
  • Wir haben erfolgreich einen Mandanten bei der Feststellung der Tatsache des Erbschaftsantritts und der Anerkennung des Testaments als ungültig anerkannt.
  • Wir haben einen Kunden in einem Verfahren zur Ehescheidung in beidseitigem Einvernehmen und zur Festlegung des Wohnorts der minderjährigen Kinder vertreten.
  • Wir haben erfolgreich einen Mandanten bei der Prozesserneuerung in einem Scheidungsverfahren vertreten; in der Prozesserneuerung wurde laut Gerichtsbeschluss die ursprüngliche Aufteilung des Ehevermögens geändert.
  • Wir haben Mandanten beraten und bei Ehescheidungsverfahren vertreten (in Streit- und außerordentlichen Gerichtsverfahren), haben die Vertretung in Verfahren zur Vaterschaftsermittlung übernommen.

Das Transportrecht ist das Kerngebiet, auf welches sich die Kanzlei seit dem Jahr 2000 spezialisiert hat. Unter Berufung auf die beste Praxis bieten wir unseren Kunden komplexe Dienstleistungen im Bereich Transportrecht, im Zusammenhang mit der Frachtbeförderung auf der Straße, dem Meer, in der Luft und auf der Schiene.

Unsere Dienstleistungen auf diesem Gebiet umfassen die Verteidigung von Verdächtigten und Angeklagten, die Vertretung von Geschädigten, Zivilklägern, Zivilangeklagten, die Ausfertigung von Vereinbarungen zum Schadensersatz, ebenso von Aussöhnungsvereinbarungen und anderen Dokumenten.

Wir haben viel Erfahrung im Bereich der Beilegung von Rechtsstreits, die wir bei der Vertretung unserer Mandanten in komplizierten Zivil-, Verwaltungs- und Strafsachen gesammelt haben.

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